Bava Kamma 44

Kapitel 44

א רישא בעל גמל חייב דלא איבעי ליה לאפושי בטעינה סיפא חנווני חייב דלא איבעי ליה לאנוחי נרו מאבראי
1 Im ersten Falle ist der Eigentümer des Kamels ersatzpflichtig, weil er ihm nicht so viel Ladung auflegen sollte, im zweiten Falle ist der Ladenbesitzer ersatzpflichtig, weil er seine Leuchte nicht draußen hinausstellen sollte. —
ב תא שמע המדליק את הגדיש והיה גדי כפות לו ועבד סמוך לו ונשרף עמו חייב עבד כפות לו וגדי סמוך לו ונשרף עמו פטור
2 Komm und höre: Wenn jemand eine Tenne in Brand steckt und daneben ein gebundenes Böckchen und ein Sklave sich befinden, und mit dieser verbrannt werden, so ist er ersatzpflichtig; wenn aber ein gebundener Sklave und ein Böckchen sich daneben befinden, und mit dieser verbrannt werden, so ist er frei.
ג בשלמא למ"ד אשו משום חציו משום הכי פטור אלא למאן דאמר אשו משום ממונו אמאי פטור אילו קטל תוריה עבדא הכי נמי דלא מיחייב
3 Einleuchtend ist es nun, daß er frei ist, nach demjenigen, welcher sagt, das Feuer gelte als Pfeil, weshalb aber ist er frei nach demjenigen, welcher sagt, das Feuer gelte als Eigentum, ist man denn, wenn sein Ochs einen Sklaven tötet, nicht ersatzpflichtig!? —
ד אמר לך רבי שמעון בן לקיש הכא במאי עסקינן כשהצית בגופו של עבד דקם ליה בדרבה מיניה
4 R. Šimo͑n b. Laqiš kann dir erwidern: hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er das Feuer mit dem Körper des Sklaven angezündet hat; er verfällt der schwereren Strafe. —
ה אי הכי מאי למימרא לא צריכא בגדי דחד ועבד דחד
5 Wozu braucht dies demnach gelehrt zu werden!? — In dem Falle, wenn das Böckchen einem und der Sklave einem anderen gehört.
ו ת"ש השולח את הבעירה ביד חרש שוטה וקטן פטור מדיני אדם וחייב בדיני שמים
6 Komm und höre: Wer einen Brand stiftet durch einen Tauben, Blöden oder Minderjährigen, ist beim menschlichen Gerichte frei und beim himmlischen Gerichte schuldig.
ז בשלמא למ"ד אשו משום חציו חציו דחרש הוא אלא למאן דאמר אשו משום ממונו אילו מסר שורו לחרש שוטה וקטן הכי נמי דלא מיחייב
7 Einleuchtend ist dies nun nach demjenigen, welcher sagt, das Feuer gelte als Pfeil, denn hierbei ist es ein Pfeil des Tauben, weshalb aber nach demjenigen, welcher sagt, das Feuer gelte als Eigentum, ist man denn nicht ersatzpflichtig, wenn man seinen Ochsen einem Tauben, Blöden oder Minderjährigen anvertraut hat!? —
ח הא אתמר עלה אמר ריש לקיש משמיה דחזקיה לא שנו אלא כשמסר לו גחלת וליבה אבל מסר לו שלהבת חייב מאי טעמא ברי היזיקא
8 Hierzu wird ja gelehrt: Reš Laqiš sagte im Namen Ḥizqijas, dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn er ihm eine Kohle anvertraut und dieser sie angefacht hat, wenn aber eine Flamme, sei er ersatzpflichtig, weil ein Schaden sicher ist.
ט ורבי יוחנן אמר אפילו שלהבת פטור קסבר צבתא דחרש קא גרים לא מיחייב עד דמסר ליה גווזא סילתא ושרגא
9 R. Joḥanan aber sagte, auch wenn eine Flamme, sei er ersatzfrei, denn er ist der Ansicht, die Beteiligung des Tauben habe es verursacht; ersatzpflichtig ist er nur dann, wenn er ihm Holz, Späne und eine Kerze anvertraut.
י אמר רבא קרא ומתניתא מסייע ליה לרבי יוחנן קרא דכתיב (שמות כב, ה) כי תצא אש תצא מעצמה ישלם המבעיר את הבערה ש"מ אשו משום חציו
10 Raba sagte: Es gibt einen Schriftvers und eine Barajtha als Stütze für R. Joḥanan. Einen Schriftvers, denn es heißt:<i>wenn ein Feuer ausbricht</i>, von selbst ausbricht; <i>so muß der, welcher den Brand verursacht</i><i>hat, [den Schaden] ersetzen</i>. Hieraus ist zu entnehmen, daß das Feuer als Pfeil gilt.
יא מתניתא דתניא פתח הכתוב
11 Eine Barajtha, denn es wird gelehrt: Die Schrift beginnt